Wir gehen auf diese 15 Änderungen ein:
- Ausschließlich virtuelle Automatenspiele sind zulässig
- Dauerhafte Angabe der Auszahlungsquote
- Kein Angebot der Autoplay-Funktion
- Einsätze nur in Euro und Cent
- 5-Sekunden-Regel
- Höchsteinsatz von einem Euro pro Spielrunde
- Werbung nur zwischen 21 und 6 Uhr
- Anschluss an das OASIS-System
- Anschluss an das LUGAS-System
- Monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro
- Verzögerte Anpassung bei Limit-Erhöhungen
- Keine Jackpot-Spiele zugelassen
- 5 Minuten Pause nach dem Logout
- Kein zeitgleiches Spiel gestattet
- Verifizierung innerhalb von 72 Stunden notwendig
Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 wichtigsten Änderungen
1. Ausschließlich virtuelle Automatenspiele sind zulässig
Das Spielangebot in den deutschen Online Casinos wird durch den GlüStV deutlich eingeschränkt. Zulässig sind ausschließlich virtuelle Automatenspiele. Traditionelle Casino- und Tischspiele dürfen online nicht angeboten werden.
Hierzu heißt es unter § 22a Abs 2: „Virtuelle Automatenspiele, die herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara, entsprechen, sind unzulässig.“
2. Dauerhafte Angabe der Auszahlungsquote
Alle Spieler müssen von den Online Casinos dauerhaft über die Auszahlungsquote (oder auch RTP) informiert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die durchschnittliche Auszahlungsquote für einen Euro Spieleinsatz anzuzeigen. Dargestellt werden müssen diese Informationen direkt im Spiel und dort, wo du deinen Einsatz platzierst.
Geregelt wird all dies unter § 22a Abs 3: „Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und es müssen für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden. Die Spielregeln und der Gewinnplan müssen leicht aufrufbar sein und für den Spieler leicht verständlich beschrieben werden. Dem Spieler sind die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquoten je einen Euro Spieleinsatz erkennbar anzuzeigen. Die Anzeige muss dort erfolgen, wo der Spieleinsatz getätigt werden kann.“
3. Kein Angebot der Autoplay-Funktion
Eine der großen Glücksspielstaatsvertrag 2021 Änderungen findest du mit Blick auf das Autoplay. Die ursprünglich beliebte Funktion ist verboten.
Festgelegt wird dies unter § 22a Abs 4: „Ein virtuelles Automatenspiel darf nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen, die erst nach Beendigung des vorherigen Spiels abgegeben werden darf. Unzulässig sind insbesondere Programmabläufe, die nach dem Ablauf des vorherigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beginnen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen.“
4. Einsätze nur in Euro und Cent
Die Angabe der Spieleinsätze und Gewinne muss in den Online Casinos laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Euro und Cent erfolgen. Angaben in Punkten oder anderen Werten sind unzulässig.
Der entsprechende Passus hierfür findet sich in § 22a Abs 5: „Einsätze und Gewinne dürfen nur in Euro und Cent erfolgen. Die Umrechnung von Geldbeträgen in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten vor, während oder nach dem Spiel oder als Ergebnis des Spiels ist unzulässig.“
5. 5-Sekunden-Regel
Eine wichtige neue Regel ist zudem die sogenannte 5-Sekunden-Regel. Mit dieser legt der Glücksspielstaatsvertrag fest, dass eine Spielrunde im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden dauern muss.
Diese Regel gibt der § 22a Abs 6 vor. Dort heißt es: „Ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern. Ein Spiel beginnt mit der Erklärung im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 und endet mit der Anzeige des Ergebnisses.“
6. Höchsteinsatz von einem Euro pro Spielrunde
Mit nur einem kurzen Satz wird im neuen GlüStV auch der Höchsteinsatz pro Spielrunde festgelegt. Begrenzt ist dieser auf einen Wert von einem Euro.
Hierzu findest du die Regel unter § 22a Abs 7: „Der Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen.“
7. Werbung nur zwischen 21 und 6 Uhr
Stark eingeschränkt werden die Anbieter zudem im Bereich der Werbemöglichkeiten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ausschließlich zwischen 21 Uhr und 6 Uhr geworben werden darf. Dies bezieht sich sowohl auf den Rundfunk als auch das Internet. Während diesem Zeitfenster dürfen lizenzierte Online Casinos aber ganz legal TV und Radio Werbung schalten.
Geregelt wird diese Vorgabe im § 5 Abs 3: „Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen. (…).“
8. Anschluss an das OASIS-System
Jede legale Online-Spielothek in Deutschland muss an das System von OASIS angeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um ein Sperrsystem, in dem Spieler mit einer Sperre erfasst und so von der Teilnahme an virtuellen Automatenspielen ausgeschlossen werden. Das System wird im GlüStV 2021 nicht namentlich genannt, die Einführung aber klar geregelt.
Hierfür findet sich der §8 Abs 1: „Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem errichtet und unterhalten.“
9. Anschluss an das LUGAS-System
Die Online Casinos müssen ebenfalls an das System von LUGAS angeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Limit-Datei, mit der das monatliche Einzahlungslimit überwacht wird. Solltest du dieses erreicht haben, sorgt LUGAS dafür, dass weitere Einzahlungen nicht möglich sind. Dieses System gilt länder- und anbieterübergreifend.
Die entsprechende Vorgabe für die Einführung findest du in § 6c Abs 4: „Die zuständige Behörde unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach Absatz 1 eine zentrale Datei zur Limitüberwachung (Limitdatei). In der Limitdatei werden die zur Überwachung des Limits erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.“
10. Monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro
Schon etwas früher wird im Gesetzestext zudem auf das monatliche Einzahlungslimit verwiesen. Auch dieses wurde mit dem GlüStV 2021 neu eingeführt. Dieses gilt anbieterübergreifend und legt einen Betrag von 1.000 Euro fest. Hast du diese Summe bei einem Anbieter eingezahlt, kannst du in diesem Monat keine weiteren Einzahlungen leisten. Weder bei diesem Anbieter noch bei einem anderen legalen Online Casino in Deutschland.
Geregelt wird diese Vorgabe im § 6c Abs 1, Satz 2: „Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.“
11. Verzögerte Anpassung bei Limit-Erhöhungen
Innerhalb des Einzahlungslimits hast du jederzeit die Möglichkeit, ein persönliches Limit einzurichten. Möchtest du dieses niedriger ansetzen, ist die Umsetzung sofort möglich. Möchtest du dein Limit aber beispielsweise von 500 Euro auf 800 Euro erhöhen, wird dies erst nach einer sogenannten Schutzfrist von sieben Tagen umgesetzt.
Geregelt werden diese Vorgaben für die Limiterhöhungen im § 6c Abs 3: „Den Spielern ist zu jeder Zeit die Möglichkeit zu geben, ein Limit nach den Absätzen 1 und 2 neu festzulegen. Will ein Spieler das Limit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Limits verringert werden, greifen die neuen Limits sofort.“
12. Keine Jackpot-Spiele zugelassen
Die virtuellen Automatenspiele in den deutschen Online Casinos dürfen keine Jackpot-Funktionen in Form von progressiven Jackpots anbieten. Die möglichen Jackpots dürfen also durch die Einsätze der Spieler nicht erhöht werden. Feste Jackpots mit einem fixierten Gewinnbetrag sind aber zulässig.
Die entsprechende Vorgabe findest du im § 22a Abs 8: „Ein Gewinn muss in einem vor Beginn des Spiels festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Jackpotverbot).“
13. 5 Minuten Pause nach dem Logout
Beendest du deine Session in einem Online Casino und möchtest danach bei einem anderen Anbieter weiterspielen, musst du eine Pause von fünf Minuten abwarten.
Die Vorgabe hierfür liefert der § 22a Abs 9: „§ 6h Absatz 7 Satz 2 und 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass dem Spieler die weitere Teilnahme an virtuellen Automatenspielen erst fünf Minuten nach der Bestätigung der Kenntnisnahme des Hinweises ermöglicht werden darf.“
14. Kein zeitgleiches Spiel gestattet
Klar geregelt wird durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag auch das Verbot von mehreren Spielen nebeneinander. Dies bezieht sich sowohl auf die Teilnahme am gleichen Spiel bei mehreren Anbietern als auch auf verschiedene Spiele bei einem oder mehreren Anbietern.
Der § 22a Abs 10 gibt dies vor. Hier heißt es: „Das gleichzeitige Spielen von mehreren virtuellen Automatenspielen ist verboten. Dies gilt auch für das Spielen desselben Spiels. Erlaubnisinhaber haben dies durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen. Spielern darf nur ein Spiel zur gleichen Zeit angezeigt werden.“
15. Verifizierung innerhalb von 72 Stunden notwendig
Innerhalb von 72 Stunden nach deiner Registrierung in einem Online Casino musst du dich vollständig verifizieren. Bis dahin ist die Einzahlung einer Summe von 100 Euro möglich. Hast du dich innerhalb der 72 Stunden nicht verifiziert, wird dein Konto jedoch vorerst gesperrt. Du kannst auf dieses erst wieder zugreifen, wenn die Verifizierung erledigt wurde.
Nachlesen kannst du diese Regel im § 6a Abs 4: „Vor Bestätigung der Richtigkeit der Angaben nach Absatz 2 sind die Ermöglichung der Spielteilnahme und Auszahlungen an den Spieler nicht zulässig. Abweichend von Satz 1 können Veranstalter oder Vermittler für einen Zeitraum von 72 Stunden ab der Registrierung nach Absatz 2 Satz 1 die Spielteilnahme über ein Spielkonto bis zu einem Einzahlungslimit von 100 Euro ermöglichen. In diesem Fall ist der Spieler vor der Ermöglichung der Spielteilnahme darauf hinzuweisen, dass Auszahlungen bis zur Bestätigung der Richtigkeit seiner Angaben nicht zulässig sind; der Spieler hat die Kenntnisnahme des Hinweises zu bestätigen.“